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Die
Kanzlei wurde im Jahr 1997 gegründet.
Vor Gründung der Kanzlei absolvierte der Kanzleiinhaber
die Ausbildung im gehobenen Dienst der Berliner Finanzverwaltung.
Das hiermit verbundene Fachhochschulstudium wurde erfolgreich
unter Verleihung des Titels "Diplom Finanzwirt" abgeschlossen.
An die Ausbildung schloss sich eine mehrjährige Tätigkeit
im gehobenen Dienst der Berliner Finanzverwaltung an. Ab 1989
Aufnahme des Studiums der Rechtswissenschaften, welches 1997
erfolgreich abgeschlossen wurde. Während des Studiums
Tätigkeit als Sachbearbeiter betrieblicher Steuern in
Unternehmen der Wirtschaft, parallel hierzu Wahrnehmung von
Lehraufträgen der Finanzverwaltung und freier Bildungsträger
in den Fächern Umsatzsteuer und Buchführung sowie
ab 1994 Aufnahme
einer
selbständigen Tätigkeit im Bereich Buchführung,
Unternehmens- und Privatpersonenberatung (Wirtschaftsberatung),
Immobilien. Die Tätigkeitsfelder des bestehenden Unternehmens
wurden 1997 in das Angebot der Kanzlei übernommen.
Aus der persönlichen Nähe des Kanzleiinhabers zum
Bauwesen und seiner Neigung zu handwerklichen und technischen
Tätigkeiten ergab sich als weiteres Spezialgebiet die
Bearbeitung von Problemen des "Privaten Baurechts".
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| Anders
als in der Vergangenheit, in der die Austragung von Konflikten
vorrangig den Gerichten vorbehalten war, führt heute eine
in der Regel lange Verfahrensdauer und nicht zuletzt auch hohe
Gerichtskosten zur Notwendigkeit von schnellen, interessensgerechten,
außergerichtlichen Lösungen bzw. einer Konfliktvermeidung
im Vorfeld. Diese Notwendigkeit im Zusammentreffen mit den Kontakten
des Kanzleiinhabers in der Finanzverwaltung und Baubranche bildet
die Basis für das Konzept der außergerichtlichen
Konfliktlösung. Im Rahmen der außergerichtlichen
Konfliktlösung werden die wirtschaftlichen und persönlichen
Zielsetzungen der Mandantschaft mindestens in gleicher Intensität
verfolgt, wie im Rahmen einer gerichtlichen Auseinandersetzung.
Selbstverständlich stellt die außergerichtliche Konfliktlösung
nur einen möglichen Weg neben der -ebenfalls angebotenen-
gerichtlichen Auseinandersetzung dar. Hauptansatzpunkte der
außergerichtlichen Konfliktbewältigung bzw. Konfliktvermeidung
sind nach unserem Konzept, die gestaltende Planung im Vorfeld
von Projekten, die begleitende Betreuung von Vorhaben während
der Umsetzung und die Verhandlungsführung und Beratung
in der eingetretenen Konfliktsituation. Um die aus Sicht des
Inhabers notwendige hohe Qualität der Betreuung gewährleisten
zu können, hat sich die Kanzlei in ihrem Tätigkeitsbereich
auf die Bereiche Steuerberatung, Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht
sowie Privates Baurecht beschränkt und spezialisiert. Der
Kanzleiinhaber ist zum Fachanwalt für Steuerrecht bestellt. |
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